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Jährliche Unterweisung im Motorsägenkurs

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Von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben (DGUV Vorschrift1), ist eine jährliche Unterweisung und Wissensauffrischung, sie dient der Unfallgefahrprävention. Wir sehen unsere Aufgabe darin Wissenslücken zu schließen und den Kenntnisstand zu aktualisieren, um somit Betriebs- und Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Schüler möchten wir für Gefahren mit dem Umgang der Maschinen sensibilisieren und ihnen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vermitteln.

Ausbildung

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 Termine  alle 4 Wochen und nach Absprache
 Lehrgangsdauer  1 Tage
 Gesamtstunden  4 Unterrichtsstunden (je 45 min.)
 Voraussetzungen
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Schnittschutzkleidung
 Abschluss
  • Schulungszertifikat
 Kursinhalt  theoretische Weiterbildung
 Schulungsort  An der Strin 3 in 99974 Mühlhausen

 

Theorie & Praxis

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Theorie

  • Vermitteln von wichtigen Rechtsvorschriften für Arbeiter
  • Erläuterung allgemeiner Vorschrift mit Durchführungsanweisung
  • Analyse von Motorsägenunfällen
  • Auffrischung des Kentnisstandes

Zertifikate

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Ihre Anprechpartner

Herr Litzke

Geschäftsführer

Telefon: 03601 8801-37
E-Mail: info@starep.de