Teleskopstaplerschein

Jährliche Unterweisung

Von der Berufsgenossenschaft vorgeschrieben (DGUV Vorschrift1), ist eine jährliche Unterweisung und Wissensauffrischung, sie dient der Unfallgefahrprävention. Wir sehen unsere Aufgabe darin Wissenslücken zu schließen und den Kenntnisstand zu aktualisieren, um somit Betriebs- und Qualitätssicherung zu gewährleisten. Die Schüler möchten wir für Gefahren mit dem Umgang der Maschinen sensibilisieren und ihnen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr vermitteln.

Übersicht

Ziel unserer Schulung ist:

  • Wissenslücken schließen
  • Kenntnisstand aktualisieren
  • Unfällen vorbeugen
  • Gefahrenabwehr vermitteln

 Termine  ca. alle 4 Wochen oder nach Ihren Terminwünschen
 Lehrgangsdauer  1 Tage
 Gesamtstunden  4 Unterrichtsstunden (je 45 min.)
 Voraussetzungen  Fahrausweis für Teleskopstapler
 Abschluss
  • Schulungszertifikat
  • Bestätigung der Unterweisung auf dem Fahrausweis
 Kursinhalt  theoretische Weiterbildung
 Schulungsort  An der Strin 3 in 99974 Mühlhausen

Theorie & Praxis

Theorie:

  • Vermitteln von wichtigen Rechtsvorschriften für Betreiber und Teleskopstapler
  • Erläuterung allgemeiner Vorschrift mit Durchführungsanweisung
  • Analyse von Teleskopstaplerunfällen
  • Teleskopstaplern im öffentlichen Verkehr
  • Auffrischung des Kentnisstandes

Zertifikate

Ihre Anprechpartner

Herr Litzke

Geschäftsführer

Telefon: 03601 8801-37
E-Mail: info@starep.de